Tunnelbeschränkungscode

2007 wurde mit dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR = Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) ein Tunnelbeschränkungscode eingeführt. Der Tunnelbeschränkungscode regelt, welche Tunnel von welchen Gefahrguttransporten passiert werden dürfen. Alle Tunnel in der Europäischen Union sind einer Tunnelbeschränkungskategorie zugeordnet. Insgesamt gibt es fünf Kategorien.

Generell gilt, je höher die Tunnelkategorie, desto höher die Beschränkung.

A    keine Beschränkung für gefährliche Güter.

B    Durchfahrtsverbot mit gefährlichen Gütern, die zu einer sehr großen Explosion führen können.

C    gleiche Einschränkung wie bei B plus gefährliche Güter, die zu einer großen Explosion oder einem umfangreichen Freiwerden giftiger Stoffe führen können.

D    gleiche Einschränkungen wie bei C plus gefährliche Güter, die zu einem großen Brand führen können.

E    Durchfahrtsverbot für alle gefährlichen Güter. Ausnahmen bestehen für bestimmte radioaktive Stoffe, klinische Abfälle und Proben.