Auswirkungen der europäischen Mindestlohngesetze auf Spedition und Logistik

Die 1996 erlassenen Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments sieht vor, dass für entsandte Arbeitnehmer in der Regel die gleichen Vorschriften zur Entlohnung und den Arbeitsbedingungen gelten, wie bei im eigenen Land beschäftigten Arbeitnehmern. Ein Arbeitnehmer gilt dann als "entsandt", wenn er von seinem Arbeitgeber in ein anderes Land geschickt wird, um dort während eines begrenzten Zeitraums eine Dienstleistung zu erbringen.

In einigen europäischen Ländern wurde die Richtlinie so umgesetzt, dass die nationalen Mindestlöhne oder Tariflöhne auch für Transporte gelten, die von ausländischen Fahrern im jeweiligen Land durchgeführt werden. Je nach Land müssen die nationalen Mindestlöhne bei einer Kabotage und/oder bei Lieferungen und Abholungen bezahlt werden.

Eine detaillierte Übersicht der Länder und Regularien finden Sie im Programm unter Einstellungen > Allgemein > Mindestlohn.

 

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