Lenk- und Ruhezeiten

Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung der Begriffe, die im Zusammenhang mit Lenk- und Ruhezeiten verwendet werden.

Maximale Lenkzeit bis zur Pause

Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss der Fahrer eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Diese maximale Zeitspanne von 4,5 Stunden Lenkzeit ist die Lenkzeit bis zur Pause.

Dauer der Pause

Laut Gesetzgebung ist der Fahrer verpflichtet, nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen.

Mindestlänge der Teilpausen

Die Pause von mindestens 45 Minuten kann durch zwei Teilpausen ersetzt werden, wenn die maximale Lenkzeit bis zur Pause von 4,5 Stunden nicht überschritten wird. Die erste Teilpause muss mindestens 15 Minuten, die zweite Teilpause mindestens 30 Minuten lang sein.

Dauer der Schichtzeit

Zur Schichtzeit zählen die Lenkzeit, Ladezeiten und Pausenzeiten.

Dauer der Ruhezeit

Die Ruhezeit ist die Zeitdauer, die weder Lenkzeit, Aufenthalt an einer Station noch Pause ist. Die Ruhezeit dient genau wie die Pause der Erholung der Fahrer. Sie tritt automatisch in Kraft wenn die Schichtzeit des Fahrers beendet ist.

Maximale Lenkzeit bis Ruhezeit

Die Lenkzeit ist die Zeitspanne, die der Fahrer mit aktiver Fahrtätigkeit verbringt. Die Lenkzeit ist Bestandteil der Schichtzeit. Pro Schicht darf der Fahrer maximal 9 Stunden hinter dem Lenkrad verbringen.

 

Symbol für Verwandte-Themen-LinksVerwandte Themen