Laut Gesetzgebung ist der Fahrer verpflichtet, nach spätestens 4,5 Stunden Arbeitszeit (Lenkzeit) eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen.
Die Pause von mindestens 45 Minuten kann durch zwei Teilpausen ersetzt werden, wenn die maximale Arbeitszeit bis zur Pause (Lenkzeit) von 4,5 Stunden nicht überschritten wird. Die erste Teilpause muss mindestens 15 Minuten, die zweite Teilpause mindestens 30 Minuten lang sein.
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