Im Folgenden finden Sie eine Erläuterung der Begriffe, die im Zusammenhang mit Lenk- und Ruhezeiten verwendet werden.
Nach spätestens 4,5 Stunden Arbeitszeit (Lenkzeit) muss der Fahrer eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Diese maximale Zeitspanne von 4,5 Stunden Arbeitszeit ist die Arbeitszeit bis zur Pause.
Laut Gesetzgebung ist der Fahrer verpflichtet, nach spätestens 4,5 Stunden Arbeitszeit (Lenkzeit) eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen.
Die Pause von mindestens 45 Minuten kann durch zwei Teilpausen ersetzt werden, wenn die maximale Arbeitszeit bis zur Pause (Lenkzeit) von 4,5 Stunden nicht überschritten wird. Die erste Teilpause muss mindestens 15 Minuten, die zweite Teilpause mindestens 30 Minuten lang sein.
Zur Schichtzeit zählen die Arbeitszeit (Lenkzeit), Ladezeiten und Pausenzeiten.
Die Ruhezeit ist die Zeitdauer, die weder Arbeitszeit (Lenkzeit), Aufenthalt an einer Station noch Pause ist. Die Ruhezeit dient genau wie die Pause der Erholung der Fahrer. Sie tritt automatisch in Kraft wenn die Schichtzeit des Fahrers beendet ist.
Die Arbeitszeit (Lenkzeit) ist die Zeitspanne, die der Fahrer mit aktiver Fahrtätigkeit verbringt. Die Arbeitszeit ist Bestandteil der Schichtzeit. Pro Schicht darf der Fahrer maximal 9 Stunden hinter dem Lenkrad verbringen.
Copyright © 2014 PTV AG | Impressum |