Fragen zum Mindestlohn
Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Thema Mindestlohn.
Mit der EU Richtlinie 96/71/EG möchte die EU für gerechtere Löhne innerhalb der EU sorgen. Einzelne Länder haben diese Richtlinie bisher in nationales Gesetz umgesetzt, welches ebenfalls für Arbeiter aus anderen Ländern gilt.
Es gibt keine einheitliche Regelung für alle Länder. Dadurch treten verschiedene Regularien in Kraft und es müssen unterschiedliche Voraussetzungen je Land erfüllt werden. Die Höhe der definierten Mindestlöhne ist beispielsweise in jedem Land anders.
PTV Map&Guide internet beschränkt sich bei der Mindestlohnkalkulation auf bestehende Gesetze und Richtlinien derjenigen EU-Länder, die im Güterverkehr (unter bestimmten Bedingungen) für LKW-Fahrer aus anderen Ländern zur Anwendung kommen.
Die Informationen zu den mindestlohnrelevanten Ländern finden Sie unter Einstellungen > Allgemein > Mindestlohn.
In den mindestlohnpflichtigen Ländern gelten unterschiedliche Regelungen. Durch entscheidende Kriterien wird definiert, ob und in welchem Zeitraum ein Fahrer, der aus einem anderen Land entsandt wird, gemäß des gesetzlichen bzw. tariflichen Mindestlohns bezahlt werden muss oder nicht. Die Berechnung des zu bezahlenden Mindestlohns erfolgt anhand der beiden Transportarten „Kabotage“ und „Abholung/Lieferung“ und anhand des Beschäftigungsorts des Fahrers und der Höhe seines Einkommens (Stundenlohn).
In PTV Map&Guide internet ist der Begriff Kabotage wie folgt definiert: Güter werden durch einen Fahrer in einem Land beladen und auch wieder in diesem Land entladen, wobei der Fahrer in einem anderen Land angestellt ist.
In PTV Map&Guide internet ist der Begriff wie folgt definiert: Güter werden durch einen Fahrer in einem Land beladen oder entladen, wobei es sich nicht um eine Kabotage-Fahrt handelt und der Fahrer in einem anderen Land angestellt ist.
-
Ein einzelner Stopp innerhalb eines Landes wird in PTV Map&Guide internet automatisch als „Abholung/Lieferung“ eingestuft.
-
Zwei Stopps im selben (Aus)Land werden als Kabotage eingestuft.
-
Nachdem die Mindestlöhne berechnet wurden, besteht jederzeit die Möglichkeit, individuelle Anpassungen vorzunehmen und beispielsweise „Kabotage“ in „Abholung/Lieferung“ zu ändern.
In manchen betroffenen Ländern werden Mindestlöhne nach bestimmten Kriterien gestaffelt, beispielsweise nach der Art des Fahrzeugs oder der Qualifikation oder dem Alter des Fahrers.
Ja. PTV Map&Guide internet kalkuliert in diesem Fall weiterhin die Kabotage. Falls Sie Änderungen vornehmen möchten, können Sie dies über das Mindestlohn-Informationsfenster tun.
Wir haben die jeweiligen Gesetze und Mindestlöhne aufwendig recherchiert und auf Basis dieser Werte Algorithmen gebildet. Die Informationen zu den mindestlohnrelevanten Ländern finden Sie unter Einstellungen > Allgemein > Mindestlohn. Wenn Sie das erforderliche Recht besitzen, können Sie Änderungen vornehmen, beispielsweise die Beträge aktualisieren.
Hinweis: Das Recht ist standardmäßig nicht aktiv, kann aber im Administrationstool freigeschaltet werden.
Eine Auflistung der Mindestlöhne je Land finden Sie in PTV Map&Guide internet unter Einstellungen > Allgemein > Mindestlohn.
Eine Auflistung der Mindestlöhne je Land finden Sie in PTV Map&Guide internet unter Einstellungen > Allgemein > Mindestlohn.
Eine Auflistung der Regularien je Land finden Sie in PTV Map&Guide internet unter Einstellungen > Allgemein > Mindestlohn
Besondere Regulierungen für Drittländer, welche nicht zur Europäischen Union (EU) gehören oder für Drittländer außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), werden von PTV Map&Guide internet nicht berücksichtigt. Für diese Länder greifen in PTV Map&Guide internet dieselben Berechnungen wie für EU Länder.
Bevor der Mindestlohn kalkuliert werden kann, muss ein Gehaltsprofil angelegt werden, außerdem erfolgt die Berechnung nur bei Routen durch mindestlohnpflichtige Länder.
Das kann daran liegen, dass in diesem Land kein Mindestlohn für entsandte Fahrer gilt.
Nein, sobald Ihr Lohn über dem Mindestlohn eines entsprechenden Landes liegt, wird mit dem von Ihnen verwendeten Wert kalkuliert.
Über den Report können Sie Informationen zu den jeweiligen Ländern einsehen.
Neben den kalkulierten Mindestlöhnen, weist PTV Map&Guide internet Sie außerdem auf Voranmeldungen hin und zeigt Ihnen gleichzeitig über welche Webseiten der entsprechenden Länder Sie Voranmeldungen vornehmen können.
Ja. Deaktivieren Sie hierzu im Gehaltsprofil die Option Mindestlohngesetze berücksichtigen.
Ja. Über Einstellungen > Allgemein > Mindestlohn. Wenn Sie das erforderliche Recht besitzen, können Sie bei einem aufgeführten Land die Option Aktiv deaktiveren .
Hinweis: Das Recht ist standardmäßig nicht aktiv, kann aber im Administrationstool freigeschaltet werden.